Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, das Handeln und die Auflösung von Gesellschaften und umfasst eine Vielzahl von Normen und Gesetzen, die sowohl Körperschaften als auch Personengesellschaften betreffen.

Aufgrund der Komplexität dieser Vorschriften ist die fachkundige Unterstützung durch Spezialisten unerlässlich, um rechtssichere Strukturen und erfolgreiche Unternehmensprozesse zu gewährleisten.

Auf diesem Gebiet bieten wir u.a. folgende Leistungen an:

  • Unterstützung bei der Unternehmensgründung 
  • Unterstützung bei dem Rechtsformwechsel 
  • Unterstützung beim Unternehmenskauf/-verkauf
  • Beratung und Optimierung hinsichtlich der Gründungsform
  • Wahl der Finanzierung unter Berücksichtigung des operationellen Risikos 
  • Erstellung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen 
  • Beratung bei Investitionen in Form von Verkäufen von Aktien oder Vermögenswerten 
  • Steuerliche Erfassung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaften 
  • Beratung und Vertretung der gesetzlichen Vertretungsorgane
  • Besorgung von Lizenzen, Genehmigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlung und -erstellung
  • Beratung zur Haftung und zu den Berührungspunkten zu den anderen Rechtsgebieten

Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften. Es gibt kein einheitliches Gesetz für Gesellschaft, sondern es setzt sich aus vielen Normen und Gesetzen zusammen. Im Vordergrund geht es um die Körperschaften und die sog. Personengesellschaften, deren die Grundform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die in den §§ 705 ff. BGB geregelt, ist. Die Grundform der Körperschaften hingegen ist der in §§ 21 ff. BGB geregelte Verein. Darunter fallen auch die Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die eingetragene Genossenschaft (e.G.). 

Es gibt eine Vielzahl an gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Diese zu verstehen und anzuwenden erscheint oft sehr kompliziert und erfordert die Hilfe eines Spezialisten. 

Unsere Experten setzten sich für Ihre unternehmerischen Interessen ein und bieten auf diesem Gebiet eine umfassende Beratung an. Unsere Kanzlei spezialisiert sich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht. Als Kanzlei mit besonderer Leidenschaft für das Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie auf diesem Reichsgebiet gerne!