Das Baurecht umfasst alle Regelungen und Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, welche nicht unbedingt in einem Gesetz niedergeschrieben wurden.
Man unterscheidet zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das private Baurecht regelt die Rechtsverhältnisse und Vertragsbeziehungen zwischen den Privaten (z.B. Bauherren, Bauunternehmer, Nachbarn). Das öffentliche Baurecht hingegen als Teil des Verwaltungsrechts umfasst alle Vorschriften, die den rechtlichen Rahmen für das Bauen regelt, welcher staatlich überwacht wird. Hier wird zwischen dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht unterschieden. Genauer geht es hier beispielsweise um die Fragen der Baugenehmigung oder der Erschließung.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, entsprechende Ansprüche geltend zu machen oder verteidigt Sie gegen Sachmängelansprüche. Wir entwerfen und prüfen für Sie Verträge nach BGB und VOB/B. Im Falle von Streitigkeiten begleiten wir privatgutachterliche und gerichtliche Beweissicherungsverfahren. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr baunachbarrechtlicher Ansprüche wie im Falle der Verletzung von Abstandsvorschriften sowie dem Vorliegen von Schwarzbauten. Wir unterstützen und beraten ferner zur Anfechtung von Bebauungsplänen.
Im Rahmen unserer Angebote leisten wir eine professionelle juristische Beratung im Bereich des Baurechts und beraten unsere Mandanten in jeder Phase der Realisierung des Bauvorhabens. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!