Die gennannten Leistungen zeigen nur einen Ausschnitt unseres breiten Leistungsangebots.
Ferner unterstützen wir die Arbeitnehmer bei der Abwehr der unberechtigten Kündigungen.
Darüber hinaus beraten wir die Arbeitgeber zu den Fragen der Betriebsänderungen (z.B. Betriebsschließung, Umstrukturierungen, Massenentlassungen etc.), zu dem Betriebsübergang gem. § 613a BGB oder im Falle der Insolvenzeröffnung, wenn es um die arbeitsrechtlichen Fragestellungen geht.
Ferner beraten wir die Unternehmen zu der Frage der Scheinselbstständigkeit. Wir beraten Sie zu den Risiken und bewerten die Sachverhalte.
Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fragestellungen beraten wir Sie auch hinsichtlich Steuern bei variabler Vergütung, Vermeidung von Haftungsrisiken bei verdeckter Gewinnausschüttung sowie zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung – wir freuen uns darauf, Sie rechtlich bei arbeitsrechtlichen Fragen zu unterstützen.