Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt für viele Handelstreibende in Deutschland eine attraktive Rechtsform da, die durch Haftungsbeschränkungen, klare Strukturen für Unternehmer und eine hohe Anerkennung am Markt überzeugt. Der folgende Beitrag soll zeigen, welche Schritte für die Gründung einer GmbH notwendig sind.
Allgemeines
Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter durch die Beschränkung auf das Gesellschaftsvermögen geprägt ist. Das heißt, dass die Gesellschafter in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Dadurch wird das persönliche Risiko eines Gesellschafters minimiert, was diese Rechtsform besonders attraktiv macht.
Die GmbH kann sowohl von einer, aber auch von mehreren Personen gegründet werden. Diese heißen dann Gesellschafter. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Davon muss mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, bei der Gründung eingezahlt werden.
Gründung
Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten:
- Geschäftsplan
Bevor sie mit Ihrer Kapitalgesellschaft starten, sollten sie eine detaillierte Analyse des Marktes, der Konkurrenz sowie Ihrer Produkte oder Dienstleistungen in Ihrer Finanzplanung beinhalten. Dies trägt zum langfristigen Erfolg der Gesellschaft bei.
- Gesellschaftsvertrag erstellen
Der Gesellschaftsvertrag ist wichtigstes Fundament der Gesellschaft. Dieser Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, muss zur Gründung abgeschlossen werden. Folgender Inhalt ist notwendig:
Name der GmbH: Der Firmenname muss sich von anderen Unternehmen unterscheiden und den Zusatz „GmbH“ enthalten.
Sitz der Gesellschaft: Der Ort, an dem die GmbH ihren Sitz hat.
Unternehmensgegenstand: Der Zweck, den das Unternehmen verfolgt.
Stammkapital: Mindestens 25.000 Euro, von dem 12.500 Euro sofort eingezahlt werden müssen.
Geschäftsführung: Die Personen, die die Geschäfte der GmbH leiten.
- Notartermin
Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar überprüft die formale Richtigkeit des Vertrags und nimmt die Gründung der Gesellschaft beurkundend wahr. Damit entsteht die Vor-GmbH, die die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein.
- Stammkapital einzahlen
Das Stammkapital der GmbH iHv mindestens 25.000 Euro muss im Folgenden eingezahlt werden. Die Hälfte davon muss bei Gründung eingezahlt werden. Das Stammkapital dient als Sicherheit für die Gläubiger der Gesellschaft. Dies muss vor Eintragung in das Handelsregister nachgewiesen werden.
Neben der Einzahlung von Stammkapital in Form von Geld sind auch Sacheinlagen möglich. Diese können sein:
- Eigentum an Sachen,
- Forderungen,
- Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden),
- dauerhafte Gebrauchsüberlassung an Gegenständen,
- Handelsgeschäfte,
- Unternehmen
- sowie im Prinzip alle sonstigen vermögenswerten Positionen.
Maßgeblich bei der Bewertung ist immer der Zeitpunkt der Anmeldung beim Handelsregister, die auch als Nachweis erbracht werden muss. Die Bewertung erfolgt außerdem objektiv und in Form eines Berichts. Dieser kann daher z.B. enthalten:
- Anschaffungs- und Herstellungspreise,
- gutachterliche Bewertungen,
- Marktpreis,
- Zustand der Sache,
- Nutzungsmöglichkeiten.
- Handelsregistereintrag
Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen. Dies geschieht ebenfalls notariell. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft rechtsfähig.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gesellschaftsvertrag
- Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals
- Gesellschafterliste
- Bestellung der Geschäftsführer
Nach der Eintragung ins Handelsregister gilt die GmbH als rechtlich gegründet und ist handlungsfähig.
- Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Dabei müssen Angaben zur Art des Gewerbes, zum Firmensitz und zu den Geschäftsführern gemacht werden.
- Finanzamt informieren
Zuletzt muss auch das Finanzamt informiert werden, da die GmbH eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer benötigt. Die steuerliche Registrierung umfasst in der Regel die Anmeldung zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Kosten
Die Gründung einer GmbH bringt mehrere Kosten mit sich. Neben dem aufzubringenden Stammkapital fallen Kosten für den Notar, das Handelsregister, die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls für Rechts- oder Steuerberater an. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Gesellschaftsvertrags oder der Anzahl der Gesellschafter.
Vor- und Nachteile
Die individuellen Ziele und Bedürfnisse sind für die Gründung einer GmbH entscheidend. Die Gründungskosten sowie Gründungsaufwand sind vergleichsweise hoch. Und auch die umfangreiche Buchführungspflicht kann als belastend empfunden werden.
Auf der anderen Seite empfiehlt sich die GmbH für Unternehmen, die eine gewisse Größe erreichen, aber dabei eine Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen beibehalten möchten. Neben dem vergleichsweisen einfacheren Zugang zur Kapitalbeschaffung profitiert die Form der GmbH auch von höherer Anerkennung am Markt. Zudem kann die GmbH als eigene juristische Person Verträge abschließen, klagen und Eigentum erwerben. Zudem ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt und minimiert damit für die Gesellschafter das Risiko. Allerdings sind Insolvenzverletzung und Pflichtverletzung als Ausnahmen von diesem Grundsatz zu nennen.
Steuerliche Aspekte
Die GmbH unterliegt verschiedenen steuerlichen und rechtlichen Pflichten:
- Körperschaftsteuer: Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Der Steuersatz beträgt aktuell 15 %.
- Gewerbesteuer: Abhängig vom Standort muss die GmbH auch Gewerbesteuer zahlen. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde.
- Umsatzsteuer: Die GmbH ist verpflichtet, auf ihre Umsätze Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen, sofern sie nicht die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt.
- Jahresabschluss: Die GmbH muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen und diesen im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Tipps für eine erfolgreiche Gründung
Grundlage der Gründung ist stets eine erfolgreiche Planung. Dennoch sind hier einige Tipps, die Ihnen die Gründung erleichtern können:
- Rechtliche Beratung: Eine kompetente Rechtsberatung kann helfen, Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
- Finanzplanung: Stellen Sie sicher, dass Sie das nötige Stammkapital bereitstellen können und rechnen Sie in den ersten Monaten mit genügend liquiden Mitteln.
- Ordnungsgemäße Buchführung: Eine gut organisierte Buchführung ist für den gesellschaftlichen Erfolg nicht zu unterschätzen. Überlegen Sie, ob Sie einen Steuerberater hinzuziehen möchten.
Fazit
Die Gründung einer GmbH ist eine weitreichende Entscheidung, die sorgfältig überlegt werden sollte. Die GmbH bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für Unternehmen, die langfristig wachsen wollen und eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen anstreben.