Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist einer der wichtigsten Rechtsgebiete. Es betrifft uns täglich, denn die meisten von uns sind berufstätig.

In allen Bereichen des Arbeitsrechts auf der Arbeitnehmer-, aber auch auf der Arbeitgeberseite, ist die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt unverzichtbar. Wir vertreten beide Seiten, ganz gleich ob im öffentlichen Dienst oder im Wirtschaftssektor.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als Arbeitgeber. Unsere Leistungen erstrecken sich beispielsweise auf:

  • Erstellung und Prüfung der Arbeitsverträge
  • Erstellung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Gestaltung von Geschäftsführer-/ Vorstandsverträgen
  • Erstellung von Arbeitszeugnis
  • Abfindung
  • Erstellung von Mahnungen, Abmahnungen oder rechtlichen Gutachten 
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Die gennannten Leistungen zeigen nur einen Ausschnitt unseres breiten Leistungsangebots.

Ferner unterstützen wir die Arbeitnehmer bei der Abwehr der unberechtigten Kündigungen.

Darüber hinaus beraten wir die Arbeitgeber zu den Fragen der Betriebsänderungen (z.B. Betriebsschließung, Umstrukturierungen, Massenentlassungen etc.), zu dem Betriebsübergang gem. § 613a BGB oder im Falle der Insolvenzeröffnung, wenn es um die arbeitsrechtlichen Fragestellungen geht.

Ferner beraten wir die Unternehmen zu der Frage der Scheinselbstständigkeit. Wir beraten Sie zu den Risiken und bewerten die Sachverhalte.

Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fragestellungen beraten wir Sie auch hinsichtlich Steuern bei variabler Vergütung, Vermeidung von Haftungsrisiken bei verdeckter Gewinnausschüttung sowie zur Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern

Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung – wir freuen uns darauf, Sie rechtlich bei arbeitsrechtlichen Fragen zu unterstützen.