Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts regelt die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften. Es gibt kein einheitliches Gesetz für Gesellschaft, sondern es setzt sich aus vielen Normen und Gesetzen zusammen. Im Vordergrund geht es um die Körperschaften und die sog. Personengesellschaften, deren die Grundform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die in den §§ 705 ff. BGB geregelt, ist. Die Grundform der Körperschaften hingegen ist der in §§ 21 ff. BGB geregelte Verein. Darunter fallen auch die Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die eingetragene Genossenschaft (e.G.).
Es gibt eine Vielzahl an gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Diese zu verstehen und anzuwenden erscheint oft sehr kompliziert und erfordert die Hilfe eines Spezialisten.
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